Die Schülerinnen weisen nach, dass sie die geforderten fachtheoretischen Kenntnisse und fachpraktischen Fertigkeiten für den Eintritt in eine Berufsausbildung besitzen.
Die Prüfung besteht aus
- einer schriftlichen Prüfung in Berufsfachlicher Kompetenz,
- einer praktischen Prüfung in einem Berufsfeld
nach Wahl der Schülerin, - einer mündlichen Prüfung.
Durch eine Zusatzprüfung in Mathematik/Fachrechnen, Deutsch und gegebenenfalls Englisch kann ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand erreicht werden.
Berechtigungen
- Der erfolgreiche Besuch der Schule befreit von der dreijährigen Berufsschulpflicht, sofern kein Ausbildungverhältnis eingegangen wird.
- Das Vorqualifizierungsjahr bereitet auf verschiedene Berufswege im hauswirtschaftlichen, sozialpflegerischen und ggf. kaufmännischen Bereich vor. Dadurch ist es leichter möglich, einen entsprechenden Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag abzuschließen.
- Bei besonderer Eignung ist der Besuch weiterführender beruflicher Vollzeitschulen möglich.