Zurückdenken – Nachdenken – Vorausdenken – Umdenken
- „Uns verbietet unsere Ehre nichts, als das Eine: Zuzulassen, dass unsere Kinder sich in Hass gegeneinander verkrampfen und sich das Allerschlimmste, das unvorstellbar Unmenschliche zufügen!“
- „Wir werden darum äußerst wachsam sein, damit die Erziehung unserer Jugend in einem neuen Geist erfolgt.“
Ihr politisches Engagement für Frauenrechte, Frauenpflichten, Frieden
1945 | Gründung der IFFF (Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit) Ziel: Verhinderung von Krieg durch Widerstand gegen alle Arbeit und Vorbereitung, die dem Krieg dient; Erziehung der Kinder und Jugendlichen zu Gewaltlosigkeit, zu Europäern, zu friedlichem Miteinander |
1948 | Sie bringt den Kriegsdienstverweigerungsparagraf im Landtag ein, der später auch im Grundgesetz aufgenommen wird: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“ ( GG Art. 4, Abs. 3 ) |
1949 | Aufforderung an die Frauen, für zwei Ideale zu kämpfen: 1. Die Idee ‚Europa’ 2. Wachsamkeit über unsere Demokratie. Beides ist die Grundlage für eine bessere Zukunft in Frieden. Sie gibt die Zeitschrift „Die Weltbürgerin“ heraus. |
vor 1955 | Widerstand gegen die Wiederaufrüstung und die Einrichtung einer deutschen Wehrmacht |
1961 | Aufruf an die Wählerinnen und Wähler, vorrangig Atomwaffengegner in den Bundestag zu wählen |
Ihr Engagement für soziale Gerechtigkeit, Chancengleichheit
„Vielleicht hätte die Welt ein anderes, ein heiteres Gesicht, wenn wir Frauen uns unserer Verantwortung früher bewusst geworden wären; besser, wenn man uns früher mehr Verantwortung aufgebürdet hätte“!
- 1951 gründet sie das Anna-Haag-Haus in Bad Cannstatt für obdachlose Frauen und Mädchen.
- Sie beteiligt sich an der Errichtung der Psychiatrischen Klinik in Stuttgart –Sonnenberg.
- Sie engagiert sich beim Verein „ Haus für Neurosekranke“ und beim Paritätischen Wohlfahrtsverband.
- Sie ist Mitbegründerin des Deutsch-Amerikanischen Frauenclubs und des Hausfrauenverbands.
- Als Abgeordnete des Landtags von Baden-Württemberg engagiert sie sich für die einstweilige Aussetzung von Strafverfahren im Zusammenhang mit dem § 218.