Prüfung am Ende der schulischen Ausbildung:
Es findet keine Prüfung statt.
Berechtigungen
- Der erfolgreiche Besuch des Berufskollegs für Praktikanten/Praktikantinnen ist Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule für Sozialpädagogik.
- Der Schulbesuch befreit von der Berufsschulpflicht, sofern kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.