Abschlussprüfung

Prüfung am Ende der schulischen Ausbildung:

  • Facharbeit mit Präsentation und Fachgespräch
    im Handlungsfeld Förderung von Entwicklung und Bildung oder Gestaltung von Erziehung und Betreuung
  • schriftliche Prüfung
    in dem Handlungsfeld, das nicht für die Facharbeit ausgewählt wurde
  • mündliche Prüfung

 

Fachhochschulreife

  •  Zusatzprüfung in Deutsch, Mathematik und Englisch

Am Ende des Berufpraktikums:

  • Kolloquium

 

Berechtigungen

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Berufsbezeichnung

"Staatlich anerkannte/r Erzieher/in"

verliehen.

Bei Erwerb der Fachhochschulreife: bundesweit anerkannt. 

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