Prüfung am Ende der schulischen Ausbildung:
- Facharbeit mit Präsentation und Fachgespräch
im Handlungsfeld Förderung von Entwicklung und Bildung oder Gestaltung von Erziehung und Betreuung - schriftliche Prüfung
in dem Handlungsfeld, das nicht für die Facharbeit ausgewählt wurde - mündliche Prüfung
Fachhochschulreife
- Zusatzprüfung in Deutsch, Mathematik und Englisch
Am Ende des Berufpraktikums:
- Kolloquium
Berechtigungen
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Berufsbezeichnung
"Staatlich anerkannte/r Erzieher/in"
verliehen.
Bei Erwerb der Fachhochschulreife: bundesweit anerkannt.