Prüfung am Ende der schulischen Ausbildung:
- schriftliche Prüfung in
- Deutsch
- Berufliches Handeln theoretisch und methodisch fundieren
- Unterstützung der Sprachentwicklung
- mündliche Prüfung
Am Ende des Berufspraktikums:
- erziehungspraktische Prüfung
Berechtigungen
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Berufsbezeichnung
"Staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in"
verliehen.
Beim Erreichen eines bestimmten Notendurchschnitts kann ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand zuerkannt werden.
Aufnahme in das Berufskolleg (Fachschule) für Sozialpädagogik
Staatlich anerkannte Kinderpfleger/innen mit Realschulabschluss können direkt in das Berufskolleg (Fachschule) für Sozialpädagogik aufgenommen werden.
Das Berufskolleg (Fachschule) für Sozialpädagogik vermittelt die Ausbildung zum/zur "staatlich anerkannten Erzieher/in".