Abschluss
Wer in den Pflichtfächern jeweils mindestens die Note "ausreichend" erreicht, erhält ein Abschlusszeugnis für den erfolgreichen Besuch der Schule.
Teilnahme an der Schulfremdenprüfung der Berufsfachschule für Kinderpflege
Wer die Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen erfolgreich besucht hat, kann an der Schulfremdenprüfung der zweijährigen Berufsfachschule für Kinderpflege teilnehmen.
Voraussetzungen:
- Der Hauptschulabschluss oder das Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahres oder ein gleichwertiger Abschluss.
- Notendurchschnitt aller Fächer mindestens 3,0
- Deutsch mindestens "befriedigend"
(in begründeten Fällen kann auch ein später erworbenes Zeugnis berücksichtigt werden)
- Mindestens 6 Monate Tätigkeit (Vollzeit) in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer Fachkraft
Nach bestandener schulischer Abschlussprüfung ist ein einjähriges Berufspraktikum abzuleisten. Dieses schließt mit einer erziehungspraktischen Prüfung ab.
Wer die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, erhält die Berufsbezeichnung
"Staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in".