Aufnahmevoraussetzungen
Aufgenommen werden Mädchen, welche die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben:
- mit Abschluss der Hauptschule
- berufsschulpflichtig
- In besonderen Fällen können auch Schülerinnen der Realschule oder des Gymnasiums ohne Hauptschulabschluss aufgenommen werden.
Abschlussprüfung
- schriftliche Prüfung in
- Deutsch
- Mathematik und Fachrechnen
- Berufsfachliche Kompetenz
- Englisch
Schülerinnen ohne Englisch im Hauptschulabschlusszeugnis werden nur auf Antrag geprüft
- praktische Prüfung
in Berufspraktische Kompetenz - ggf. mündliche Prüfung
Berechtigungen
- Der Besuch der Schule befreit von der dreijährigen Berufsschulpflicht, sofern kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.
- Das Berufseinstiegsjahr erleichtert den Einstieg in eine entsprechende Berufsausbildung.
- Aufnahme in eine zweijährige, zur Fachschulreife führende Berufsfachschule
- Aufnahme in die zweijährige Berufsfachschule für Kinderpflege:
- Durchschnitt 3,0 aus allen Fächern
- Deutsch mindestens befriedigend
Stundentafel
Allgemeiner Bereich |
5 - 7 |
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Religionslehre | 1 |
Deutsch | 3 - 5 |
Gemeinschafts- und Wirtschaftskunde | 1 |
Englisch | 3 |
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Berufsfachlicher Bereich |
6 - 8 |
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Berufsfachliche Kompetenz | 2 - 4 |
Mathematik und Fachrechnen | 3 - 5 |
Projektkompetenz mit Sozialkompetenz | 1 - 4 |
Computeranwendungen | 1 - 2 |
Individuelle Förderung | 1 - 4 |
Kompetenzanalyse | 1 |
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Berufspraktischer Bereich (z. B.) |
3 - 12 |
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Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft | |
Berufsfeld Kinderpflege | |
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Betriebspraktikum |
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Praktikumsbezogene Kompetenz | 1 - 2 |
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Wahlbereich |
4 |
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Das Berufsfeldangebot und das Angebot an Wahlpflicht-/Wahlfächern richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Lehrerstunden und Räumen.
Berufseinstiegsjahr
Für AbsolventInnen der Hauptschule mit Hauptschulabschluss, die die Berufsschulpflicht noch nicht erfüllt haben
Dauer: 1 Jahr
Ziele des Berufseinstiegsjahrs (BEJ)
- Vermittlung eines Teils der Inhalte des ersten Ausbildungsjahres in einem Berufsfeld
- Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft
- Vertiefung der schulischen Inhalte durch Betriebspraktika
- Förderung des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen, insbesondere der Sozial- und Projektkompetenz
- Vertiefung und Erweiterung der Allgemeinbildung
- Aufnahme nur mit Hauptschulabschluss möglich