Abschlussprüfung
Prüfung am Ende der schulischen Ausbildung:
- schriftliche Prüfung in
- Deutsch
- Berufliches Handeln theoretisch und methodisch fundieren
- Unterstützung der Sprachentwicklung
- mündliche Prüfung
Am Ende des Berufspraktikums:
- erziehungspraktische Prüfung
Berechtigungen
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Berufsbezeichnung
"Staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in"
verliehen.
Beim Erreichen eines bestimmten Notendurchschnitts kann ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand zuerkannt werden.
Aufnahme in das Berufskolleg (Fachschule) für Sozialpädagogik
Staatlich anerkannte Kinderpfleger/innen mit Realschulabschluss können direkt in das Berufskolleg (Fachschule) für Sozialpädagogik aufgenommen werden.
Das Berufskolleg (Fachschule) für Sozialpädagogik vermittelt die Ausbildung zum/zur "staatlich anerkannten Erzieher/in".
Aufnahmevoraussetzungen
- Hauptschulabschluss oder Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahres
- Notendurchschnitt aller Fächer mindestens 3,0
- Deutsch mindestens befriedigend
- Der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
Stundentafel 2BFHK
1. Schuljahr |
2. Schuljahr |
|
Pflichtbereich |
29 |
29 |
|
||
Fächer |
||
|
||
Religionslehre | 2 | 2 |
Deutsch | 3 | 2 |
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 |
Englisch | 1 | 1 |
|
||
Handlungsfelder |
||
|
||
Berufliches Handeln theoretisch und methodisch fundieren | 4 | 4 |
Förderung der körperlichen Entwicklung und Gesunderhaltung | 5 | 5 |
Anregung der Sinne und kreativer Ausdrucksmöglichkeiten | 4 | 3 |
Unterstützung der Sprachentwicklung | 2 | 3 |
Unterstützung der kognitiven Entwicklung | 2 | 3 |
Unterstützung der emotional-sozialen Entwicklung | 2 | 2 |
Berufspraktisches Handeln | 4 | 4 |
|
||
Wahlpflichtbereich |
2 |
2 |
|
||
Wahlbereich* |
2 |
2 |
|
*Das Wahlfachangbot richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Lehrerstunden.
Das 1. Schulhalbjahr ist ein Probehalbjahr.
Zweijährige Berufsfachschule für Kinderpflege
Für AbsolventInnen der Hauptschule
Dauer: 2 Jahre schulische Ausbildung, 1 Jahr Berufspraktikum
Ziele der zweijährigen Berufsfachschule für Kinderpflege (2BFHK)
- Vermittlung von grundlegenden und vertiefenden Kenntnissen und Fertigkeiten zur Tätigkeit als Zweitkraft in sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, insbesondere bei der Betreuung von Kindern bis zu ca. 10 Jahren
- evtl. Erwerb eines mittleren Bildungsabschlusses
Dieser Bildungsgang endet mit der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Kinderpflegerin/anerkannter Kinderpfleger"
Aufnahmevoraussetzung:
- Hauptschulabschluss oder Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahres
- Notendurchschnitt aller Fächer mindestens 3,0
- in Deutsch mindestens "befriedigend"