Prüfung am Ende der schulischen Ausbildung:

  • Facharbeit mit Präsentation und Fachgespräch im Handlungsfeld
    Bildung und Entwicklung fördern I oder
    Bildung und Entwicklung förder II oder
    Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben

  • schriftliche Prüfung im Handlungsfeld
    Berufliches Handeln fundieren oder
    Erziehung und Betreuung gestalten

  • mündliche Prüfung

 Fachhochschulreife

  •  Zusatzprüfung in Deutsch, Mathematik und Englisch

Berechtigungen

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Berufsbezeichnung

"Staatlich anerkannte/r Erzieher/in"

verliehen.

Bei Erwerb der Fachhochschulreife: bundesweit anerkannt. 

Praxisvertrag mit einer geeigneten pädagogischen Ausbildungsstätte und

Möglichkeit I

Mittlerer Bildungsabschluss und
- Abschluss des Berufskollegs für Praktikanten/Praktikantinnen
oder
- Abschluss als Kinderpfleger/-in/gleichwertige Qualifizierung
oder
- eine mindestens zweijährige Tätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung (auch als BUFDI, FSJ)

Möglichkeit II

Mittlerer Bildungsabschluss und
- eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich/eine entsprechende Vollzeitschule
oder
- eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich/eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde
oder
- eine mindestens zweijährige kontinuierliche Tätigkeit als qualifizierte Tagesmutter mit mehreren Kindern
oder
- eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung
oder
- die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens 3 Jahren
und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung

Möglichkeit III

Fachhochschulreife/schulischer Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasium der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaften
oder
Hochschulreife
und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung

1. SJ 2. SJ 3. SJ

Pflichtbereich

Religionslehre/Religionspädagogik 2 1 1
Deutsch 1 2 1
Englisch 1 2 1
Berufliches Handeln fundieren 2,5 2,5 2,5
Erziehung und Betreuung gestalten 2,5 2 3
Bildung und Entwicklung fördern I 2 2,5 2
Bildung und Entwicklung fördern II 4,5 3 3
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben lernen 2 2 2
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln 1 1 2

Wahlpflichtbereich*

2

2

2


Wahlbereich

2

2

2

Mathematik**

Praxis

600

600

600

* Entsprechend dem Angebot der Schule wählt der Schüler/die Schülerin für jedes Schuljahr ein Wahlpflichtfach.

** Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife. Zur Erteilung des Zusatzunterrichts ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich.

Im Rahmen der Ausbildung müssen praktische Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit allen Altersgruppen (unter Dreijährige, 3-6jährige Kinder, Schulkinder/Jugendliche) gemacht werden.

Die Stundentafel wird ergänzt durch weitere außerunterrichtliche Pflichtveranstaltungen.

 

Dauer: 3 Jahre schulische Ausbildung - praxisintegriert

Ziele des Berufskolleg (Fachschule) für Sozialpädagogik, praxisintegriert (3BKSP)

Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in drei Schultage und zwei Praxistage pro Woche. Die Praxistage sind

  • für die erste Ausbildungsstufe am Montag/Dienstag
  • für die zweite Ausbildungsstufe am Dienstag/Mittwoch
  • für das letzte Ausbildungsjahr am Donnerstag/Freitag.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Berufsbezeichnung staatlich anerkannten Erzieher/zur staatlich anerkannten Erzieherin verliehen.

  • Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten die dazu befähigen, die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und die Aufgaben als Fachkraft im Sinne des Kindergartenfachkräftegesetzes und des Kindergartengesetzes wahrzunehmen.
  • Durch Ablegen einer Zusatzprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch kann die Fachhochschulreife erworben werden. Diese berechtigt zum bundesweiten Studium an Fachhochschulen.

 

Schiefertafel  Aufnahme  Prüfung