Abschlussprüfung
Prüfung am Ende der schulischen Ausbildung:
- Facharbeit mit Präsentation und Fachgespräch im Handlungsfeld
Bildung und Entwicklung fördern I oder
Bildung und Entwicklung förder II oder
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben - schriftliche Prüfung im Handlungsfeld
Berufliches Handeln fundieren oder
Erziehung und Betreuung gestalten - mündliche Prüfung
Fachhochschulreife
- Zusatzprüfung in Deutsch, Mathematik und Englisch
Berechtigungen
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Berufsbezeichnung
"Staatlich anerkannte/r Erzieher/in"
verliehen.
Bei Erwerb der Fachhochschulreife: bundesweit anerkannt.
Aufnahmevoraussetzungen
Praxisvertrag mit einer geeigneten pädagogischen Ausbildungsstätte und
Möglichkeit I
Mittlerer Bildungsabschluss und
- Abschluss des Berufskollegs für Praktikanten/Praktikantinnen
oder
- Abschluss als Kinderpfleger/-in/gleichwertige Qualifizierung
oder
- eine mindestens zweijährige Tätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung (auch als BUFDI, FSJ)
Möglichkeit II
Mittlerer Bildungsabschluss und
- eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich/eine entsprechende Vollzeitschule
oder
- eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich/eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde
oder
- eine mindestens zweijährige kontinuierliche Tätigkeit als qualifizierte Tagesmutter mit mehreren Kindern
oder
- eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung
oder
- die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens 3 Jahren
und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
Möglichkeit III
Fachhochschulreife/schulischer Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasium der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaften
oder
Hochschulreife
und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
Stundentafel
1. SJ | 2. SJ | 3. SJ | |
Pflichtbereich |
|||
Religionslehre/Religionspädagogik | 2 | 1 | 1 |
Deutsch | 1 | 2 | 1 |
Englisch | 1 | 2 | 1 |
Berufliches Handeln fundieren | 2,5 | 2,5 | 2,5 |
Erziehung und Betreuung gestalten | 2,5 | 2 | 3 |
Bildung und Entwicklung fördern I | 2 | 2,5 | 2 |
Bildung und Entwicklung fördern II | 4,5 | 3 | 3 |
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben lernen | 2 | 2 | 2 |
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln | 1 | 1 | 2 |
Wahlpflichtbereich* |
2 |
2 |
2 |
Wahlbereich |
2 |
2 |
2 |
Mathematik** | |||
Praxis |
600 |
600 |
600 |
* Entsprechend dem Angebot der Schule wählt der Schüler/die Schülerin für jedes Schuljahr ein Wahlpflichtfach.
** Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife. Zur Erteilung des Zusatzunterrichts ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich.
Im Rahmen der Ausbildung müssen praktische Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit allen Altersgruppen (unter Dreijährige, 3-6jährige Kinder, Schulkinder/Jugendliche) gemacht werden.
Die Stundentafel wird ergänzt durch weitere außerunterrichtliche Pflichtveranstaltungen.
Dreijähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik, praxisintegriert
Dauer: 3 Jahre schulische Ausbildung - praxisintegriert
Ziele des Berufskolleg (Fachschule) für Sozialpädagogik, praxisintegriert (3BKSP)
Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in drei Schultage und zwei Praxistage pro Woche. Die Praxistage sind
- für die erste Ausbildungsstufe am Montag/Dienstag
- für die zweite Ausbildungsstufe am Dienstag/Mittwoch
- für das letzte Ausbildungsjahr am Donnerstag/Freitag.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Berufsbezeichnung staatlich anerkannten Erzieher/zur staatlich anerkannten Erzieherin verliehen.
- Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten die dazu befähigen, die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und die Aufgaben als Fachkraft im Sinne des Kindergartenfachkräftegesetzes und des Kindergartengesetzes wahrzunehmen.
- Durch Ablegen einer Zusatzprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch kann die Fachhochschulreife erworben werden. Diese berechtigt zum bundesweiten Studium an Fachhochschulen.
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