Aufnahmevoraussetzungen

Aufgenommen werden Mädchen, welche die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben:

  • mit Abschluss der Hauptschule
  • berufsschulpflichtig
  • In besonderen Fällen können auch Schülerinnen der Realschule oder des Gymnasiums ohne Hauptschulabschluss aufgenommen werden.

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