Abschlussprüfung

Prüfung am Ende der schulischen Ausbildung:

Es findet keine Prüfung statt.

 

Berechtigungen

  • Der erfolgreiche Besuch des Berufskollegs für Praktikanten/Praktikantinnen ist Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule für Sozialpädagogik.
  • Der Schulbesuch befreit von der Berufsschulpflicht, sofern kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird. 

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