- schriftliche Prüfung in
- Deutsch
- Englisch
- Mathematik
- Biologie mit Gesundheitslehre
- mündliche Prüfung
- Zusatzprüfung Assistent im Gesundheits- und Pflegebereich in
- Wirtschaft und Recht
- fachpraktische Prüfung
Berechtigungen
Fachhochschulreife:
Berechtigung zum Studium an allen Fachhochschulen in Baden-Württemberg. Bei Vorliegen einer Berufsausbildung, einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufstätigkeit oder eines einschlägigen, durch die Schule zu genehmigenden halbjährigen Praktikums kann die bundesweite Anerkennung der Fachhochschulreife erteilt werden.
Nach erfolgreichem Ablegen der Zusatzprüfung wird die Berufsbezeichnung "Assistent/in im Gesundheits- und Sozialwesen" verliehen.