Prüfung am Ende der schulischen Ausbildung:
- Facharbeit mit Präsentation und Fachgespräch im Handlungsfeld
Bildung und Entwicklung fördern I oder
Bildung und Entwicklung förder II oder
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben - schriftliche Prüfung im Handlungsfeld
Berufliches Handeln fundieren oder
Erziehung und Betreuung gestalten - mündliche Prüfung
Fachhochschulreife
- Zusatzprüfung in Deutsch, Mathematik und Englisch
Berechtigungen
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Berufsbezeichnung
"Staatlich anerkannte/r Erzieher/in"
verliehen.
Bei Erwerb der Fachhochschulreife: bundesweit anerkannt.