Abschlussprüfung
Abschluss
Wer in den Pflichtfächern jeweils mindestens die Note "ausreichend" erreicht, erhält ein Abschlusszeugnis für den erfolgreichen Besuch der Schule.
Teilnahme an der Schulfremdenprüfung des Berufskollegs für Sozialpädagogik
Wer die Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen erfolgreich besucht hat, kann an der Schulfremdenprüfung des zweijährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik teilnehmen.
Voraussetzungen:
- Die erfüllung der Aufnahmebedingungen für die Berufsfachschule für Zusatzqualifikationen - Schwerpunkt Soziapädagogik - Schulfremdenprüfung Erzieherin
- Mindestens 3 Monate Tätigkeit (Vollzeit) in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer sozialpädagogischen Fachkraft
Auf die bestandene schulische Abschlussprüfung folgt ein einjähriges durch die Schule begleitetes berufsbezogenes Praktikum (Berufspraktikum). Das Berufspraktikum ist in einer sozialpädagogischen Einrichtung, das dem Berufsfeld einer Erzieherin/eines Erziehers entspricht (z. B. Hort, Tageseinrichtung für Kinder) unter Anleitung einer Fachkraft abzuleisten. Das Berufspraktikum schließt mit einem Kolloquium ab.
Wer die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, erhält die Berufsbezeichnung
"Staatlich anerkannte/r Erzieher/in".
Aufnahmevoraussetzungen
-
Der Realschulabschluss oder
-
die Fachschulreife oder
-
das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines 9jährigen Gymnasiums oder
-
die Klasse 10 eines 8jährigen Gymnasiums oder
-
der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
und
-
der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für PraktikantInnen, wobei im Fach Sozialpädagogisches Handeln mindestens die Note "befriedigend" erreicht sein muss oder
-
eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung (z. B. staatlich anerkannte Kinderpflegerin) oder
-
die Hochschulreife und eine einschlägige praktische Tätigkeit von mindestens 6 Wochen.
oder
- die Vollendung des 21. Lebensjahres
und
-
eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich oder
-
eine Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik förderliche mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
-
eine mindestens dreijährige Tätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
-
die Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren oder
-
die Tätigkeit als Tagesmutter in Vollzeit für die Dauer von mindestens drei Jahren.
Eventuell der Nachweis für den Besuch der Berufsfachschule ausreichender Deutschkenntnisse.
Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen abzugeben:
- ein Aufnahmeantrag
- eine beglaubigte Fotokopie des Mittleren Bildungsabschlusses oder der Hochschulreife
- eine beglaubigte Fotokopie der Abschlusszeugnisse aller weiteren einschlägigen Berufsausbildungen bzw. des Berufskollegs für Praktikanten
- ein tabellarischer Lebenslauf
- ggf. ein Nachweis der erforderlichen praktischen Tätigkeit.
Bitte reichen Sie die Zeugnisse und alle oben genannte amtlichen Bescheinigungen nur als beglaubigte Kopie ein, da eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht erfolgt. Die Anmeldezeit beginnt am 1. Januar für das folgende Schuljahr.
Zweijährige Berufsfachschule für Zusatzqualifikationen: Erzieher/in
Berufsabschluss: Staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher
Die zweijährige Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen in Teilzeitform vermittelt eine fachliche Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung zum schulischen Abschluss der Erzieherausbildung.
Die Ausbildung soll dazu befähigen, selbstständig und eigenverantwortlich Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein. Die Ausbildung soll eine berufliche Handlungskompetenz vermitteln, die Fachkompetenz, Personalkompetenz und instrumentelle Kompetenzen verknüpft.
Damit Familie und Schule in Einklang gebracht werden können, findet die zweijährige Ausbildung mit ca. 10 Stunden in Teilzeitform an zwei Nachmittagen pro Woche ab 13 Uhr statt.
Informationen zur Schulfremdenprüfung finden Sie in unserem Downloadbereich.
Unterricht:
- Religionslehre/Religionspädagogik
- Deutsch
- Englisch
- Entwicklung beruflicher Identität
- Förderung von Entwicklung und Bildung
- Gestaltung von Erziehung und Betreuung
- Unterstützung in besonderen Lebenssituationen
- Zusammenarbeit mit Erwachsenen und Institutionen mit Qualitätsmanagement
- Wahlbereich
Kosten:
Die Weiterbildung ist gebührenfrei. Geringe Kosten entstehen z.B. für Verbrauchsmaterial oder Exkursionen, für den Bereich Kunst/Werken entstehen Kosten von ca. 5,00 € monatlich.
HIER finden Sie die Aufnahmevoraussetzungen